in Ihre persönliche AHV und Pensionskasse (Freigrenze im AHV-Alter)
und Unterstützung mit Versicherungen sowie Behörden
und Begleitung durch Dipl. Pflegefachperson
wenn Sie sich eine wohlverdiente Auszeit gönnen möchten
bei pflegerischen und administrativen Fragen oder in Krisensituationen
der täglichen Verlaufsdokumentation
mit solicare-Tablets
Basierend auf einer Bedarfsabklärung (nach InterRAI) bei Ihnen zu Hause, rechnen wir Ihre Grundpflegeleistungen für ein Familienmitglied mit der zuständigen Versicherung ab und zahlen Ihnen einen Stundenlohn von CHF 34.30 brutto. Dieser Betrag entspricht dem aktuellen IV-Assistenzbeitrag und beinhaltet sämtliche Sozialversicherungsleistungen. Eine Anmeldung bei der IV ist allerdings nicht erforderlich. Die Grundpflege nach Art. 7 Abs. 2 lit. c KLV ist definiert durch die Hilfe und Unterstützung bei:
Wir prüfen Ihre individuellen Ansprüche und jeden Einzelfall kostenlos. Grundsätzlich gelten bei solicare folgende Anstellungsbedingungen:
* Anstellung ist auch im AHV-Alter oder bei Frühpensionierten möglich.
Wir sind auch bei Ihnen in der Nähe. Aktuell sind wir in folgenden Kantonen zugelassen und von allen Sozialversicherungen anerkannt:
Voranmeldungen für die gesamte Deutschschweiz sowie in der Romandie - Freiburg und Neuenburg - sind jederzeit möglich.
Stand 05.02.2024
Eine Individuelle und kompetente Pflege zu Hause mit einer hohen Pflegequalität und einem hohen Sicherheitsaspekt steigert das Wohlbefinden pflegebedürftiger Menschen und wirkt sich meist auch positiv auf deren Krankheitsverlauf aus.
Durch die direkte Betreuung und Begleitung durch diplomierte Pflegefachpersonen wird einer Überlastung der pflegenden Angehörigen entgegengewirkt. Lohneinbussen aufgrund von Arbeitspensenreduzierung kann dank der finanziellen Entschädigung zumindest teilweise kompensiert und damit das Risiko später in die Altersarmut zu rutschen vermindert werden.
Verantwortungsvolle und finanzierbare Versorgungssicherheit. Entlastung des Fachkräftemangels in der Pflege.
Die ausgebildeten Pflegefachpersonen der Spitex-Organisationen können ihre begrenzten zeitlichen Ressourcen und ihr Know-how für komplexe Pflege- und Behandlungsleistungen einsetzen.
Ergänzend zu solicare erhalten pflegende Angehörige spezifische Hilfe und Unterstützung bei folgenden Organisationen/Institutionen:
Finanzielle Unterstützung
Beratung, Betreuung und Entlastung
Informationen und Studien
Guten Tag
Wir freuen uns, dass Sie mehr über unser Anstellungsmodell für pflegende Angehörige erfahren oder sich für ein Erstgespräch (vor-) anmelden möchten.
Wir setzen uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung.
Pflegende Angehörige aus der Schweiz können sich bei solicare für die Grundpflege eines Familienmitglieds im Stundenlohn anstellen lassen. Als gemeinnützige Fach-Spitex für pflegende Angehörigen rechnet solicare die Grundpflegeleistungen mit der zuständigen Versicherung des pflegebedürftigen Familienmitglieds ab.
Auszahlung eines Lohns inkl. Sozialversicherungen:
Pflegende Angehörige erhalten von solicare einen Stundenlohn von CHF 34.30 brutto für ihre Tätigkeiten der Grundpflege. Im Lohn sind alle obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge enthalten.
Der Stundenlohn orientiert sich am aktuellen IV-Assistenzbeitrag gemäss den Vorgaben des Bundesamts für Sozialversicherungen. Der Assistenzbeitrag wird jährlich vom Bundesamt für Sozialversicherungen festgelegt und bei Veränderungen auch bei uns angepasst.
Begleitung und Unterstützung durch diplomierte Pflegefachpersonen:
Unsere diplomierten Pflegefachpersonen instruieren, begleiten und unterstützen die Pflegenden in ihrem Alltag. Mindestens alle zwei Wochen tauschen sie sich telefonisch und einmal monatlich vor Ort mit den pflegenden Angehörigen aus. Damit haben die pflegenden Angehörigen eine direkte Ansprechperson bei pflegerischen Fragen.
Qualitätssicherung:
Zusammen mit den pflegenden Angehörigen erarbeiten unsere diplomierten Pflegefachpersonen einen individuellen Pflegeplan. Dieser wird regelmässig evaluiert und nach Bedarf angepasst.
Erleichtertes Führen der Pflegeverlaufsdokumentation:
Gesetzlich sind die pflegenden Angehörigen verpflichtet täglich eine sogenannte Pflegeverlaufsdokumentation zu führen. In dieser müssen sie täglich ihre geleisteten Pflegeleistungen festhalten und dokumentieren. Bei solicare geht dies ganz einfach via solicare Tablet und App, welches wir den Pflegenden kostenlos zur Verfügung stellen.
Aus- und Weiterbildungen:
solicare unterstützt und beteiligt sich je nach Pflegebedarf finanziell an Aus- und Weiterbildungen.
Weiter führen unsere diplomierten Pflegefachpersonen alle vier bis sechs Wochen standardisierte Schulungs- und Beratungssequenzen mit den pflegenden Angehörigen durch, um ihnen weiteres pflegerisches Fachwissen zu vermitteln. Gemeinsam mit unseren diplomierten Pflegefachpersonen entscheiden sich die Pflegenden pro Termin für ein Pflegethema. Damit leisten wir einen weiteren Beitrag zur Steigerung der Pflegequalität und der Entlastung der pflegenden Angehörigen.
Austausch und Vernetzung:
Bei Bedarf vernetzen wir pflegende Angehörige mit anderen Organisationen und Institutionen für spezifische Hilfe und Unterstützung und fördern nach Wunsch den Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen.
Unter dem Begriff «pflegende Angehörige» werden in der Schweiz direkt verwandte sowie der Familie nahestehende Personen (z.B. Lebenspartner) verstanden. Manchmal akzeptieren die Versicherungen auch sehr gute Bekannte als pflegende Angehörige.
solicare stellt pflegende Angehörige im Stundenlohn an. Der Stundenlohn beträgt CHF 34.30 brutto und beinhaltet alle obligatorischen Sozialversicherungen.
Eine Anmeldung bei der Pensionskasse (2. Säule) wird ab dem gesetzlichen Mindesteinkommen von aktuell 22'050 Franken vollzogen. So können allfällige Vorsorgelücken geschlossen werden.
Entschädigt werden alle Grundpflegeleistungen. Als Grundpflegeleistungen werden Tätigkeiten wie beispielsweise Hilfe beim Aufstehen, Hinlegen, beim An- und Auskleiden, beim Waschen, Duschen und Baden, bei Kompressionsstrümpfen, beim Essen und Trinken, beim Toilettengang sowie bei der Zahnpflege verstanden.
Andere pflegerische Tätigkeiten (z.B. Behandlungspflege oder Betreuung, Transport, Aufsicht etc.) sowie hauswirtschaftliche Leistungen werden nicht von der Krankenversicherung übernommen.
Nein, die Abrechnung von Grundpflegeleistungen nach Art. 7 Abs. 2 lit. c KLV können Sie nicht als Privatperson geltend machen. Dafür braucht es eine Anstellung im Stundenlohn bei spezialisierten und zugelassenen Organisationen wie solicare sowie eine ärztliche Verordnung des zuständigen Arztes.
Ab 2024, ja. Mit dem Beitritt zu Spitex Schweiz ist für eine Anstellung bei solicare innert eines Jahres ab Anstellung ein Kurs in Pflegehilfe zu absolvieren.
«Der Lohn entlastet unsere finanzielle Situation, aber ich mache es nicht wegen dem Geld.»
Marianna M., 46 J. (Kt. ZG)
«Nach über 8 Jahren nach dem Unfall wird mein Engagement für meine Frau endlich anerkannt.»
Edi P., 42 J. (Kt. ZG)
«In Deutschland hatten wir ein Pflegegeld für pflegende Angehörige. In der Schweiz unterstützt uns solicare.»
Ralf P., 66 J. (Kt. LU)
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